Samstag, 21. Januar 2012

Das deutsche Gesundheitssystem

Das deutsche Gesundheitssystem besteht aus fünf Blöcken, der Ärzteschaft, der Pharma-Industrie, den Krankenkassen, dem Gesundheitsministerium und den Heilpraktikern. Die größte Macht liegt in den Händen der Pharma-Giganten, die geringste Lobby besitzen die Heilpraktiker. Der Staat duldet sie, solange sie nicht in die Negativschlagzeilen geraten. Dazu braucht es aber nicht viel, die Talkshows des Fernsehens, Artikelserien der Politikmagazine und medizinische Radiodiskussionen lassen keine Gelegenheit aus, die Methoden der Heilpraktiker mit angeblich wissenschaftlichen Argumenten zu widerlegen oder lächerlich zu machen. - Für Ärzteschaft und Chemopharma-Industrie sind die Heilpraktiker ein Dorn im Auge, denn sie sind Kritiker und Mahner zugleich. Sie stellen vieles in Frage, was der Ärzteschaft zur Routine geworden ist und wovon die Pharma-Konzerne üppig profitieren, die zahlreichen Impfungen der Kleinkinder, der viel zu häufige Griff zum Skalpell, die Bagatellisierung der Nebenwirkungen synthetischer Arznei, die langfristige Verordnung von Cortison, der Antibiotika und Schlafmittel. - Die Funktionäre der Ärzteverbände machen kein Hehl daraus, dass sie in Anpassung an die meisten anderen Länder der Europäischen Gemeinschaft ein Verbot der Heilpraktiker anstreben. Eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen der letzten Jahre legt den Verdacht nahe, der Staat ließe sich vor diesen Karren spannen. So hat die Contergan-Katastrophe dazu geführt, dass ausgerechnet die Hersteller biologischer Arznei einer unangemessen strengen Überprüfung unterzogen wurden, deren unerschwingliche Kosten viele Firmen an den Rand des Ruins geführt haben. Ein weiterer Schritt in der Taktik kleinlicher und ermüdender Bürokratismen ist die Bestimmung, dass biologische Hersteller homöopathischer, spagyrischer und biochemischer Komplexmittel, die für genau definierte Erkrankungen zusammengesetzt sind, den Verpackungen keine Indikationsangaben mehr beifügen dürfen. Auch der Verordner selbst darf nicht über die Indikation informiert werden, es ist auch nicht erlaubt, im Medikamentennamen auf den medizinischen Einsatz hinzuweisen. Diese Bestimmungen begründet das Ministerium immer sehr wortreich und scheinbar logisch, sie schaffen aber in der Praxis Situationen, die dem Patienten mit vernünftigen Argumenten nicht vermittelbar sind.

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