Sonntag, 19. Februar 2012
Die dyskratische Diathese
Obwohl der Betrachter geneigt ist, diese Diathese der Mischkonstitution zuzurechnen, zählt sie dennoch zur lymphatischen Konstitution. Sie weist eine sehr starke, dysharmonische Pigmentierung auf, doch besitzt das Braun keinen dominanten Anteil, auch fehlt die ausgeprägte Spasmophilie. Bei der Bewertung dieser Diathese ist vor allem die exakte Differenzierung der Pigmente und ihr Vorkommen in den einzelnen Organfeldern wichtig. Generell kann man sagen, dass diese Diathese zu Leber - Galleerkrankungen, Diabetes, Arthritis, Arthrose und Weichteilrheuma tendiert. Ein sehr ausgeweitetes Darmfeld sollte an ernsthafte Darmerkrankungen, die allgemeinen Zeichen einer fortgeschrittenen Säfte- und Gewebsverschmutzung an erhöhte Gefahr der Malignität denken lassen. Der Heilpraktiker hat es in seiner Praxis hauptsächlich mit dieser Präcancerose zu tun. Er tut gut daran, wenn er seinen Verdacht von einem Arzt bestätigen oder als unbegründet widerlegen läßt. Wird eindeutig Krebs diagnostiziert, ist der Patient dem Heilpraktiker automatisch entzogen und wird von der Klinik einem festgelegten Plan in dieser oder modifizierter Reihenfolge unterworfen: Operation, Chemotherapie, Bestrahlung. Kein Krebskranker entgeht heute diesem Ritual. Versucht er es und meldet seine Bedenken gegen Chemotherapie oder die Bestrahlungen an, droht ihm die Gefahr der Ausgrenzung und der Verlust der ärztlichen Zuwendung. Trotzdem ist jeder Kranke ein freier Mensch. Es gibt immer wieder aus guten Gründen Operationsverweigerer, Ablehner von radiologischer Behandlung, Gegner der Chemotherapie. Wie verhält sich ein Heilpraktiker, wenn ihn ein Krebskranker ersucht, seine naturheilkundliche Behandlung zu übernehmen? Er muss sich vor allem darüber klar sein, dass er überzogene Erwartungen nicht erfüllen kann, dass es im Todesfall gerade die Angehörigen sind, die gnadenlos einen Schuldigen vor den Kadi zerren wollen, dass er sich selbst und seinen Berufsstand in Misskredit bringt, wenn er es unternimmt, gegen das geheiligte "lege artis" der Schulmedizin zu verstoßen. Wagt er es trotzdem im berechtigten Vertrauen auf die Wirksamkeit seiner Heilmittel, sollte er sich des unbedingten Einverständnisses der Angehörigen und der Mithilfe des Hausarztes sicher sein. Vor allem darf er sich nie dem Verdacht aussetzen, den Kranken mit fragwürdigen, überteuerten Laboruntersuchungen, Medikamenten und Behandlungsmethoden nur abzuzocken.
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